Noch immer denkt der Großteil der Bevölkerung, dass die Pflegevericherung erst im Alter benötigt würde und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung dann ausreichend sei. Doch dies ist nicht der Fall. Nicht allein das Alter kann aufgrund von Krankheiten oder Körperschwäche zum Pflegefall führen. Auch ein Unfall oder eine Krankheit können bereits in jungen Jahren zur Pflegebedürftigkeit führen. Wer denkt, die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sei ausreichend, der irrt. Schon lange gibt es keine Anpassungen der Pflegerenten an das Niveau der Kosten einer Pflege. Sei es die ambulante, häusliche Pflege, oder die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt bis zu 1.470 €, je nach Pflegestufe. Kosten von über 3.000 € in Pflegeheimen sind jedoch keine Seltenheit. Die Differenz müssen Pflegebedürftige selbst aufbringen. Sind die Ersparnisse aufgebraucht, trifft es den Partner, bzw die Kinder. Das Haus, die Altersvorsorge des Partners, das Erbe der Kinder. Und spätestens beim Sozialamt heißt es: „Kinder haften für ihre Eltern!“

 

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