Warum eine Krankenversicherung für Tiere wichtig ist:
Nicht nur der Mensch, sondern auch das geliebte Tier kann erkranken, oder einen Unfall erleiden.
Ihr Hund landet beim Sprung von der Couch unglücklich auf seinen Pfoten. Er lahmt hochgradig, möchte nicht mehr spielen, winselt herum. Der Tierarzt stellt eine Fraktur der Vorderpfote fest.
Ihre Hündin ist trächtig. Sie freuen sich schon auf die süßen Welpen. Doch die Geburt der Nachkömmlinge verläuft alles Andere als glücklich. Der Tierarzt muss, um die Hündin zu retten, mit einem Kaiserschnitt eingreifen.
Eine Operation kommt plötzlich und unerwartet. Eile ist geboten, doch können die OP-Kosten schnell den Betrag von 3.000 € überschreiten. Was jetzt, wenn ein finanzieller Engpass besteht? Keine Operation? Oder sogar eine Nottötung?
Nutzen Sie den Vorteil einer Hunde-OP-Krankenversicherung, die im Fall einer Operation für die entstehenden Kosten aufkommt.
Der Hunde-OP-Schutz
- Erstattet werden Operationen nach einem Unfall oder bei Krankheit des versicherten Tieres.
- Es werden biszu 100% der Behandlungskosten auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 30. Juni 2008 erstattet. Bei Abschluss der Versicherung kann die Erstattung der 1fache oder 2fache Satz der Gebührenordnung vereinbart werden
Erstattet werden:
- die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP
- die eigentliche OP und die Nebenkosten wie z.B. für Medikamente, Röntgenbilder und Verbandsmaterial
- die Nachsorge
- die stationäre Unterbringung und verordnete Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag
Aufnahmealter:
Hunde können bereits ab dem vollendeten 2. Lebensmonat versichert werden. Werden Hunde erst nach ihrem 5. Geburtstag zum Hunde-OP-Schutz angemeldet, beträgt die Erstattung statt 100% = 80%.
Höchstgrenzen für die Erstattung gibt es keine. Auch beu mehreren Operationen im Jahr werden die bedingungsgemäß versicherten Kosten bis zum vereinbarten Satz der GOT übernommen.
Wartezeit:
Die Wartezeit bei Unfällen und Krankheit beträgt 30 Tage.
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