Hundehalter-Haftpflicht

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzten.“

Als Tierhalter haftet man für einen durch das Verhalten des Tieres verursachten Schaden – auch dann wenn einen keine Schuld trifft.

Kaum ein privater Tierhalter weiß, dass er auch ohne eigenes Verschulden für Schäden durch sein Tier haftet. Also auch dann, wenn die eigentliche Schadensursache ein Fehlverhalten – etwa durch Streicheln – bei dem später gebissenen oder sonst wie verletzten Menschenlag.

Eine Vielzahl von Prozessen gegen Besitzer von Tieren zeigt, dass die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung gerade von denen, die mit den Tieren am meisten zu tun haben, unterschätzt wird.

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