Krankenversicherungen werden oft unterschätzt, teils die gesetzliche Krankenversicherung aber auch überschätzt. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist längst nicht mehr so stabil, wie es einst war. Die Folgen sind Beitragserhöhungen (Anhebung des Prozentsatzes, Zuzahlungen, Leistungskürzungen). Oftmals wird auch gedacht, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch im Urlaub bei Krankheit zahlt, doch dieser Irrglaube kann Ihnen recht teuer werden.

Selbstständige, sowie Angestellte die mit ihrem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, haben die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung versichern lassen.

Alle, die gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind, können sich zusätzlich durch eine private Krankenzusatzversicherung absichern.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte in jedem Fall für Reisen abgeschlossen werden, die aus Deutschland herausführen.

 

Um Ihnen einen kleinen Einblick über die Sie treffenden Veränderungen der sogenannten Gesundheitsreformen zu bieten, erhalten Sie nachstehend Auszüge der Änderungen, die in den einzelnen Reformen Gültigkeit erlangt haben:

 

1977

  • Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt
  • Zuzahlungen pro Arznei-, Verbands- und Heilmittel werden eingeführt. Früher hatten die Versicherten eine Gebühr von höchstens 2,50 DM (1,25 Euro) pro Rezept nun 1 DM (50 Cent) pro Medikament.
  • die Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 500 DM (256 Euro) wurde gestrichen.)

1982

  • Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz; nun 1,50 DM (75 Cent) pro Medikament
  • für Brillen und bei Heilmitteln wie Massagen, Bädern 4 DM (2 Euro) pro Verordnung
  • auch für Brillen wurden rund 4 DM (2 Euro) fällig

1983

  • Haushaltsbegleitgesetz; nun 2 DM (1 Euro) pro Medikament
  • der Tag im Krankenhaus kostete 5 DM (2,50 Euro) pro Tag – höchstens 70 DM (36 Euro)
  • in der Krankenversicherung der Rentner wurden nunmehr die Renten, Versorgungsbezüge und daneben erzieltes Arbeitseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beitragspflichtig

1989

  • Einführung einer „Negativliste“ für vom Bundesministerium als unwirtschaftlich beurteilte Medikamente
  • die Einführung von Festbeträge für Arzneimittel (bei höheren Preisen muss der Patient die Differenz übernehmen)
  • eine höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel. Bei nicht preisgebundenen Präparaten betrug der Aufschlag künftig 3,00 DM statt 2,00 DM.
  • Die Klinik-Zuzahlung wurde verdoppelt.
  • Einführung einer Selbstbeteiligung beim Zahnersatz (zwischen 40 und 50 % der Kosten)
  • Übernahme der Kosten für bei einer kieferorthopädischen Behandlung nur in Form einer Kostenerstattung bis maximal 75 Prozent und das nur, wenn die Behandlung erfolgreich zu Ende geführt wurde.
  • Kürzung des Sterbegeldes

1993

  • Einführung der Budgetierung
  • erhöhte Zuzahlungen für Medikamente
  • Medikamentenbeiträge wurden nach Packungsgröße gestaffelt
  • Zuzahlungen bei Heilmitteln
  • Erhöhung der Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen

1996

  • keine Erstattung mehr für Brillengestelle
  • erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel
  • Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren
  • Absenkung des Krankengeldes

1997

  • Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel zwischen 4,50 und 6,50 Euro
  • Zuzahlung pro Krankenhaustag 7 Euro
  • Rehabilitationen bis zu 12,50 Euro pro Tag
  • Erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten

2002

  • Begrenzung der Arzneimittelausgaben
  • Kürzung des Sterbegeldes

2004

  • Streichung des Entbindungsgeldes
  • Streichung des Sterbegeldes
  • Einführung der Praxisgebühr (10,- Euro je Quartal)
  • 10 % Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln – mindestens 5 und höchstens 10 Euro
  • 10 Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage
  • keine Kostenübernahme für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • keine Kostenübernahme für Fahrtkosten (zu ambulanten Behandlungen)
  • keine Kostenübernahme für Brillen
  • Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt seitdem 2% (für chronisch Kranke 1%) des jährlichen Bruttoeinkommens)

2005

  • Senkung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um je 0,45%, jedoch gleichzeitige Einführung eines Sonderbeitrages von 0,9% für Arbeitnehmer

2009

  • Erhöhung des Beitragssatzes während der Wirtschaftskrise auf 14,9% des monatlichen Bruttoeinkommens

2011

  • Erhöhung des Beitragssatzes auf 15,5% des monatlichen Bruttoeinkommens
  • Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben, sollten die prozentualen Einnahmen des Bruttoeinkommens nicht ausreichen