Der Pferde-OP-Schutz

Erstattet werden Operationen nach einem Unfall oder beu Krankheit des versicherten Tieres.

Es werden bis zu 100% der Behandlungskosten auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 30. Juni 2008 erstattet.

Bei Abschluss der Versicherung kann für die Erstattung der 1fache oder 2fache Satz der Gebührenordnung vereinbart werden.

 

Erstattet werden:

Die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP.

die eigentliche OP und die Nebenkosten wie z.B. Medikamente, Röntgenbilder und Verbandsmaterial.

Die Nachbehandlung nach einer OP bis maximal fünf Tage nach dem eigentlichen OP-Tag.

 

Aufnahmealter:

Pferde können bereits ab dem vollendeten 2. Lebensmonat versichert werden. Weitere Altersbegrenzungen gibt es nicht. Somit können auch noch ältere Pferde durch den OP-Schutz finanziell geschützt werden.

Höchstgrenzen für die Erstattung gibt es keine. Auch bei mehreren Operationen im Jahr werden die bedingungsgemäß versicherten Kosten bis zum vereinbarten Satz der GOT übernommen.

 

Wartezeit:

Die allgemeine Wartezeit beträgt sechs Monate, für Kolikoperationen 30 Tage.