
Rechtsschutzversicherung
Während eines Sturms fällt eine Baum aus dem Nachbargrundstück auf Ihren Wintergarten und zerschlägt sämtliche Glasscheiben – der Nachbar weigert sich, für den Schaden aufzukommen. Ein Auto nimmt Ihnen am Radweg die Vorfahrt und verletzt Sie – der Autofahrer will keinen Ersatz leisten. Sie werden von Ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt, wobei Ihnen die Gründe nicht stichhaltig erscheinen. Im Rechtsstreit mit Ihrem Nachbarn verlangt Ihr Anwalt, von Ihnen als Beklagten, vorab einen für Sie nicht unbeträchtlichen Honorarvorschuss. In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer Kfz-Repraraturwerkstatt wünschen Sie die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen. Trotz des von Ihnen gewonnenen Prozesses zahlt der Unterlegene nicht – seine Zwangsvollstreckung verursacht weitere Kosten.
Warum ist diese Versicherung wichtig?
Bei Schäden, die Menschen oder Tiere verursachen, oder bei Auseinandersetzungen in Schadensfällen, sind Täter und Opfer nicht immer klar geschieden. Wenn jeder Recht haben will, ist der Gang zum Anwalt und Richter naheliegend. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für Ihr Recht. Sie unterstützt Sie mit Kostenvorschüssen und Kostenersatz bei Rechtsstreitigkeiten im privaten und beruflichen Bereich. Die Rechtschutzversicherung schützt Ihr Vermögen und hilft bei der Durchsetzung eigener, berechtigter Ansprüche. Sie ist eine ideale Ergänzung zu Ihrer Haftpflichtversicherung (die Haftpflichtversicherung hilft Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche). In vielen Bereichen wie beispielsweise im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht etc. ist sie eine gute Hilfe Ihr Recht durchzusetzen und dadurch Ihr Vermögen zu sichern.
Der Gegner hofft, dass Sie nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die hohen Kosten eines Rechtsstreits zu bezahlen, oder die Folgen eines verloreren Prozesses nicht tragen können. Recht haben und Recht bekommen sind dabei zwei grundverschiedene Dinge. Nicht die gute Sache siegt, sondern die gut vertretene. Mit einer starken Rechtsschutzversicherung müssen Sie Ihre Ansprüche nicht aufgeben.
Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Die Kosten für ein Bußgeldverfahren, zum Beispiel für zu schnelles Fahren, erreichen häufig einen vierstelligen Betrag. Schnell übersteigen die Kosten den eigentlichen Streitwert. Selbst wenn Sie einen Prozess gewonnen haben bleiben Sie auf ihren Kosten sitzen, wenn der Gegner nicht zahlt. Bei einem verlorenen Prozess werden Ihnen auch noch die Kosten des Gegner auferlegt. Bei arbeitsrechtlichen Verfahren zahlen Sie in der 1. Instanz – unabhängig von Ausgang des Verfahrens – Ihre Kosten auf jeden Fall selbst.
Und das kostet Sie ungefähr ein verlorener Zivilprozess (eigene und gegnerische Rechtsanwaltgebühren und Gerichtskosten):
Die Rechtsschutzversicherung greift nicht in allen denkbaren Fällen. Folgende Situationen werden nicht abgedeckt:
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutzes sind nur vor deutschen Gerichten versichert.
- Bei Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht muss der Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen sein.
- Vorsatzstraftaten
- Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen
- Erwerb oder Veräußerung eines Baugrundstückes
- Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte
Wartezeiten
Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Die Wartezeit wird angerechnet, wenn das Risiko anderweitig seit mindestens 3 Monaten versichert war und nun inhaltsgleich und in unmittelbarem Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird.
Streitwert
€ 900,–
€ 1.500,–
€ 2.500,–
€ 5.000,–
€ 25.000,–
€ 50.000,–
€ 80.000,–
€ 125.000,–
€ 260.000,–
€ 500.000,–
€ 1.000.000,–
Kosten 1. Instanz
€ 656,–
€ 1.019,–
€ 1.457,–
€ 2.551,–
€ 5.801,–
€ 8.741,–
€ 10.413,–
€ 12.921,–
€ 19.643,–
€ 29.813,–
€ 44.753,–
Kosten 1. und 2. Instanz
€ 1.535,–
€ 2.354,–
€ 3.371,–
€ 5.912,–
€ 13.500,–
€ 20.350,–
€ 24.316,–
€ 30.264,–
€ 46.205,–
€ 70.316,–
€ 105.578,–
Kosten 1. bis 3. Instanz
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
€ 30.731,–
€ 38.876,–
€ 46.092,–
€ 70.787,–
€ 108.126,–
€ 162.372,–
Die Rechtsschutzversicherung greift nicht in allen denkbaren Fällen. Folgende Situationen werden nicht abgedeckt:
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutzes sind nur vor deutschen Gerichten versichert.
- Bei Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht muss der Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen sein.
- Vorsatzstraftaten
- Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen
- Erwerb oder Veräußerung eines Baugrundstückes
- Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte
Wartezeiten
Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Die Wartezeit wird angerechnet, wenn das Risiko anderweitig seit mindestens 3 Monaten versichert war und nun inhaltsgleich und in unmittelbarem Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird.