Warum Tierversicherungen?
Tierhalter stehen oft vor der Herausforderung, nicht nur das Wohl ihres Tieres im Blick zu behalten, sondern auch die Verantwortung für mögliche Schäden zu tragen, die ihr Tier verursachen könnte. Was vielen nicht bewusst ist: Laut § 833 BGB haften Tierhalter für Schäden an Personen oder Sachen – und das auch dann, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Diese sogenannte Gefährdungshaftung bedeutet, dass schon ein unvorhersehbares Verhalten des Tieres zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen kann. Kommt es etwa zu einem Biss, einem Verkehrsunfall durch ein entlaufenes Tier oder einem Sachschaden durch ein Durchgehen oder Anspringen, sind Halter in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher keine Kür, sondern essenzieller Schutz vor unkalkulierbaren Risiken. Besonders bei Personenschäden können schnell Forderungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe entstehen, etwa durch medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Die Versicherung übernimmt im Schadenfall nicht nur die Kosten, sondern prüft auch, ob eine Forderung berechtigt ist – und wehrt unberechtigte Ansprüche im Zweifel sogar gerichtlich ab. Gerade Halter sogenannter Listenhunde oder größerer Tiere wie Pferde sollten sich bewusst sein, dass bereits geringe Vorfälle zu langwierigen Verfahren führen können. Ein solider Versicherungsschutz schützt nicht nur Ihre finanzielle Existenz, sondern zeigt auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen. Gerne beraten wir Sie individuell und finden den passenden Tarif für Ihre persönliche Situation und Ihr Tier.